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   KG, 02.08.2002 - 7 U 38/02   

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https://dejure.org/2002,10252
KG, 02.08.2002 - 7 U 38/02 (https://dejure.org/2002,10252)
KG, Entscheidung vom 02.08.2002 - 7 U 38/02 (https://dejure.org/2002,10252)
KG, Entscheidung vom 02. August 2002 - 7 U 38/02 (https://dejure.org/2002,10252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Berufungseinlegung; Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Auszahlung einer Sicherheit; Anforderungen an die Länge einer Nachfristsetzung; Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3, Nr. 7
    Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frist für Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf Sperrkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzahlung Sicherheitseinbehalt auf Sperrkonto: Nachfrist von sieben Werktagen ist ausreichend! (IBR 2003, 73)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 727
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Auszug aus KG, 02.08.2002 - 7 U 38/02
    Danach ist gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, dass eine zu kurz bemessene Frist grundsätzlich nicht unwirksam ist, sondern stets eine angemessene Frist in Gang setzt (BGH NJW 1982, 1279, 1280; NJW 1985, 323).
  • OLG Köln, 24.06.2021 - 7 U 158/20

    Anspruch auf Werklohn aus einem VOB -Bauvertrag; Wirksamkeit einer

    Zur Sicherheit einbehaltener Werklohn sei stets auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch den Auftragnehmer bedürfe (KG Berlin, Urteil vom 02. August 2002 - 7 U 38/02, juris Rn. 6; KG Berlin, Urteil vom 23. April 2010 - 7 U 117/09, juris Rn. 34).

    Damit gelte auch nicht die Einzahlungsfrist von 18 Werktagen gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B. Soweit der BGH mit Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04 - und das KG Berlin mit Urteil vom 02.08.2002 - 7 U 38/02 - ohne jede Begründung § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B auch bei Begrenzung des Sicherheitseinbehalts auf eine einmalige Zahlung anwende, vermöge die Kammer dem bereits aufgrund des eindeutigen Wortlauts und der Systematik des § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B nicht zu folgen.

  • LG Aachen, 20.10.2020 - 4 O 100/20

    Sicherheitseinbehalt, Schlusszahlung, Nachfrist

    Zur Sicherheit einbehaltener Werklohn ist stets auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch den Auftragnehmer bedarf (KG Berlin, Urteil vom 02. August 2002 - 7 U 38/02, juris Rn. 6; KG Berlin, Urteil vom 23. April 2010 - 7 U 117/09, juris Rn. 34).

    Damit gilt auch nicht die Einzahlungsfrist von 18 Werktagen gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B. Soweit der BGH mit Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04 - und das KG Berlin mit Urteil vom 02.08.2002 - 7 U 38/02 - ohne jede Begründung § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B auch bei Begrenzung des Sicherheitseinbehalts auf eine Zahlung anwenden, vermag die Kammer dem bereits aufgrund des eindeutigen Wortlauts und der Systematik des § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B nicht zu folgen.

  • KG, 23.04.2010 - 7 U 117/09

    Wann sind einzelne VOB/B-Klauseln individuell ausgehandelt?

    Zur Sicherheit einbehaltener Werklohn ist stets auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch den Auftragnehmer bedarf (KG BauR 2003, 727).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2003 - 7 U 37/02
    7 U 38/02 Verkündet am 12.02.2003.
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